Home    français

 
 
 
 

 
 

Freihandelszone

Um den Export aus dem Senegal zu unterstützen, hat die Regierung das Gesetz Nr. 95 /34 vom
29. Dezember 1995 geschaffen. Dieses Gesetz, in Verbindung mit dem Dekret vom 15. Oktober 1996, sieht eine Freihandelszone für den Export von Gütern aus dem Senegal vor.

Das neue Gesetz ist noch weitergehend, als die früheren Freihandelsabkommen von 1974 und 1986:

  • La Zone Franche Industrielle de Dakar, aus dem Jahre 1974
  • Le statut des Points Francs du Sénégal, aus dem Jahre 1986.

Firmen die Güter nach den Abkommen aus den Jahren 1974 und 1986 exportieren, können die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen Gesetzes übernehmen.
Das neue Gesetz bietet zahlreiche steuerliche Erleichterungen sowie die Befreiung von Zollgebühen.